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Gewerbliches Miet- und Pachtrecht

Ein Unternehmen benötigt gewerbliche Räume. Deshalb beraten wir Vermieter und Mieter im Bereich des gewerblichen Miet- und Pachtrecht kompetent und umfassend. Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich des gewerblichen Miet- und Pachtrechts und unterstützen Sie von Beginn an bei der Vertragsanbahnung bis hin zum Abschluss des Gewerbemietvertrags oder Pachtvertrags umfassend.

Im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen werden Verträge über gewerbliche Mietflächen oder Pachtverträge für einen festen Zeitraum über mehrere Jahre hinweg geschlossen. Daher ist es wichtig, dass der Gewerberaummietvertrag bzw. Pachtvertrag optimal gestaltet ist. Nachteilige Klauseln im Miet- oder Pachtvertrag können oft die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedrohen. Aus diesem Grund sollte vor Abschluss des Gewerberaummietvertrags oder Pachtvertrags eine umfassende Analyse des Mietvertrags erfolgen.

Hierbei stehen unsere Anwälte Ihnen bereits bei der Beratung des Gewerbemietvertrags oder Pachtvertrags zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn Mängel am Miet- bzw. Pachtobjekt vorliegen. Wir prüfen, ob ein Mangel vorliegt und wer für die Beseitigung verantwortlich ist und ob gegebenenfalls Anspruch auf Pacht- oder Mietminderung besteht.

Darüber hinaus sind wir umfassend auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig. Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie stellt Sie vor diverse rechtliche Hürden. Lassen Sie sich daher umfassend von uns beraten, egal ob Sie die Immobilie als Kapitalanlage oder als Wohnobjekt verwenden wollen, wir führen für Sie die rechtliche Due Diligence durch und übernehmen die Korrespondenz mit Behörden und Notariat.

 

Gewerbemietvertrag/Pachtvertrag

  • Abschluss

  • Gestaltung

  • Verhandlung

  • Prüfung von Gewerbe- und Geschäftsraummietverträgen

  • Zusatzvereinbarungen

Miethöhe und Betriebskosten

Vertragslaufzeit

Verlängerung

Kündigung

Mietsicherheit/Kaution 

Mängel und Mietminderung 

Instandhaltung

Reparatur

Vorläufiger Rechtsschutz

Einstweilige Verfügung

Immobilienkauf

 

Immobilienverkauf

RA Florian Lichtmeß

Rechtsanwalt Florian Lichtmeß

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

RA Gerrit Strotmann

Rechtsanwalt Gerrit Strotmann, LL.M.

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