Familienrecht
Das Familienrecht regelt den persönlichsten Bereich jedes Menschen, die Beziehungen zu seinen nächsten Angehörigen, dem Ehepartner, den Eltern und den Kindern.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht stehen Ihnen bereits vor Eingehung einer Ehe kompetent bei der Entwicklung eines individuellen Ehevertrages zur Seite. Auch Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften gestalten wir eine umfassende und ausgewogene Vereinbarung für den Trennungsfall.
Nach dem Scheitern einer Beziehung oder einer Ehe steht die Durchsetzung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche im Zentrum unserer Tätigkeit. Festzulegen sind Kindes- und Trennungsunterhalt, die Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches einschließlich der Rechtsverhältnisse an Immobilien, Hausrat und gemeinsamen Vermögen. Die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts gemeinsamer Kinder erfordert besonderes Einfühlungsvermögen.
Wir sind bemüht, einvernehmliche Regelungen zwischen den Parteien auf außergerichtlichem Weg herbeizuführen. Sofern notwendig, kämpfen wir für Ihre Rechte vor Gericht. Ihre Ziele sind für uns maßgebend.
Zielstrebig und kreativ beraten und vertreten wir Sie in folgenden Bereichen:
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Gestaltung von Eheverträgen
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Gestaltung von Regelungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
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Rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
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Durchsetzung/Abwehr familienrechtlicher Ansprüche
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Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Regelung der Hausratsverteilung
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Vertretung in Sorge- und Umgangsverfahren